Alle Menschen haben ein Recht auf Nahrung. Ein menschenrechtsbasierter Ansatz ist ein zentraler Bestandteil von Ernährungssouveränität und Agrarökologie. Und, Es gibt keine Ernährungssouveränität ohne Agrarökologie und keine Agrarökologie ohne Ernährungssouveränität. Diese Ansätze zusammenzudenken und anzuwenden ist unabdingbar für zukünftige Ernährungssysteme vom Feld bis zum Teller, die ökologisch, gerecht, gesund und demokratisch sind.

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